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Lexikon der BFH-Entscheidungen im Jahr 1989 zur Körperschaftsteuer
Dei systematische Zusammenstellung der Entscheidungen des BFH zum KStG und seinen Nebengesetzen behandelt die im Kalenderjahr 1989 im Teil II des BStBl oder der HFR veröffentlichten Entscheidungen.
Beschränkte Steuerpflicht § 2 KStG
1. Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft kanadischen Rechts
(BStBl 1989 II S. 140; HFR 1989 S. 136; LX86207) betr. § 2 KStG.
Hinweise: Anm. in IWB F. 3a Gr. 1 S. 106; Anm. in HFR 1989 S. 138; Anders, Inf. 1989 S. 270; Becker, DB 1989 S. 10; Dietrich, DStZ 1989 S. 259; Roth, FR 1988 S. 680:
Unterhält eine Kapitalgesellschaft kanadischen Rechts, die Sitz und Geschäftsleitung in Kanada hat, in der Bundesrepublik Deutschland eine Zweigniederlassung, dann ist sie mit dieser Zweigniederlassung hier beschränkt körprschaftsteuerpflichtig. Die Kapitalgesellschaft hat weder ihren Sitz noch den Mittelpunkt ihrer geschäftlichen Oberleitung im Inland. Die in der Bundesrepublik unterhaltene Zweigniederlassung begründet hier eine Betriebsstätte i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 2 AO. Der BFH befaßt sich in dem U. auch mit allgemeinen Grundsätzen der Betriebsstättengewinnermittlung.
Gemeinnützige Wohnungsunternehmen § 4 Abs. 1 Nr. 6 KStG a. F.
2. Teilweise Steuerpflicht eines gemeinnützigen
Wohnungsunternehmens
BStBl II S. 997