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Lexikon der BFH-Entscheidungen im Jahr 1984 zur Körperschaftsteuer
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
Die systematische Zusammenstellung der Entscheidungen des BFH zum KStG und seinen Nebengesetzen behandelt die im Kalenderjahr 1984 im Teil II des BStBl oder der HFR veröffentlichten Entscheidungen. - Entscheidungen zu Fassungen des KStG vor 1977 sind ohne Jahreszahl, die zum KStG 1977 und später mit KStG 1977 aufgeführt.
Unbeschränkte Steuerpflicht
1. Unbeschränkte Steuerpflicht einer GmbH & Co. KG
(BStBl II S. 751, HFR S. 568) betr. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5, § 3 Abs. 1 KStG.
Der Begriff Kapitalgesellschaft ist für den Bereich der KSt nach der zivilrechtlichen Rechtsform zu bestimmen. Er ist in § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG abschließend bestimmt und einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich. Eine Publikums-GmbH & Co. KG ist weder als nichtrechtsfähiger Verein i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG noch als nichtrechtsfähige Personenvereinigung nach § 3 Abs. 1 KStG körperschaftsteuerpflichtig. Auch eine GmbH & Co. KG, deren alleiniger persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH ist, ist daher keine Kapitalgesellschaft i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG.
Betriebe gewerblicher Art
2. Miet- und Pachtverträge mit der Trägerkörperschaft
(BStBl II S. 496, HFR S. 384) betr. § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG.
Die neuere Rechtsprechung geht davon au...