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OFD Düsseldorf - S 0123 A

§ 21 AO Örtliche Zuständigkeit für die Umsatzsteuer im Ausland ansässiger Unternehmer

Mit der Bezugsvfg. v. hat die OFD den Erl. des FinMin des Landes NRW v. S 0123 inhaltlich bekanntgegeben.

Das FinMin hat mit Erl. v. S 0123 darauf hingewiesen, daß der vorgenannte Erl. v. hinsichtlich der Behandlung der ”Altfälle” offenbar mißverstanden worden sei und zu Fehldeutungen in der Presse geführt habe. Der Hinweis auf die Möglichkeit von Zuständigkeitsvereinbarungen nach § 27 AO, falls der Unternehmer dies beantrage und beide FÄ zustimmen würden, gelte auch dann, wenn - wie z. B. im Bereich Bad Bentheim oder Aachen - eine Häufung von Fällen auftrete. Eine Zuständigkeitsverlagerung nur um des Prinzips willen und gegen den Willen der Betroffenen hätte gerade nicht erfolgen sollen.

Die OFD bittet, dies bei der Entscheidung über die Frage, ob eine Zuständigkeitsvereinbarung gem. § 27 AO getroffen werden soll, im jeweiligen Einzelfall zu berücksichtigen.

Zur Klarstellung weist die OFD ergänzend auf folgendes hin:

Die Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung der Unternehmer, die nicht im Erhebungsgebiet ansässig sind und im Erhebungsgebiet auf dem Rhein oder dessen Nebenflüssen Personenschiffahrt betreiben oder Hotelschiffe einsetzen, ist gem. § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG durch VO des FinMin NRW über die Zuständigkeiten...BStBl 1988 I S. 47, 56, 64BGBl I S. 225

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OFD Düsseldorf v. 31.07.1995 - S 0123 A

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