Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OFD Magdeburg - S 3106

§ 181 AO Beginn der Feststellungsfrist nach Absatz 3 S. 3

Die Frist für die gesonderte Feststellung von EW beginnt nach § 181 Abs. 3 S. 1 AO grundsätzlich mit Ablauf des Kj, auf dessen Beginn der EW festzustellen oder aufzuheben ist. In den Fällen, in denen eine Erklärung zur gesonderten Feststellung des EW abzugeben ist, beginnt die Feststellungsfrist davon abweichend mit Ablauf des Kj, in dem die Erklärung eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kj, das auf das Kj folgt, auf dessen Beginn die EW-Feststellung getroffen werden soll (§ 181 Abs. 3 S. 2 AO).

Das Hinausschieben des Fristbeginns wirkt entsprechend auf den Beginn der Feststellungsfristen für die weiteren Feststellungszeitpunkte des Hauptfeststellungszeitraumes (§ 181 Abs. 3 S. 3 AO).

Dies gilt unabhängig davon, ob derjenige, dem die wirtschaftliche Einheit zu einem folgenden Feststellungszeitpunkt zuzurechnen ist, ursprünglich zur Abgabe einer Erklärung zur gesonderten Feststellung des EW verpflichtet war.

Beispiel: Auf den ist eine Nachfeststellung durchzuführen. Ohne die Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung beginnt die Feststellungsfrist mit Ablauf des (§ 181 Abs. 3 S. 1 AO).

In 03 reicht der Stpfl. auf Aufforderung des FA eine Erklärung ein. Gem. § 181 Abs. 3 S. 2 AO wird der Beginn der Feststellungsfrist um 2 Jahre auf den hinaus...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

OFD Magdeburg v. 27.11.1998 - S 3106

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen