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BMF - IV A 4 -S 0062 - 7/01 BStBl 2001 I S. 504

Änderung des Anwendungserlasses zurAbgabenordnung (AEAO)

Bezug:

Bezug:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom (BStBl 1998 I S. 630), der zuletzt durch (BStBl 2001 I S.310) geändert worden ist, wie folgt geändert:

1. Die Regelung zu § 122 wird wie folgt geändert:

  1. In Nummer 1.7.3 wird Satz 2 um folgende Wörter ergänzt:

    „( BStBl 2001 II S. 86)”.

  2. Nummer 3.1.2 wird um folgende Wörter ergänzt:

    „(BVerwG-Urteil vom19.September 2000, NJW 2001 S. 458)”.

2. Die Regelung zu § 152 wird wie folgt geändert:

  1. Die bisherige Nummer 6 wird Nummer 5 und die bisherige Nummer 5 wird Nummer 6

  2. Nummer 8 wird wie folgt gefasst:

    „8. Bei der Ermessensentscheidung sind sämtliche in § 152 Abs. 2 Satz 2 ausdrücklich und abschließend aufgezählten Kriterien zu beachten; das Für und Wider der Kriterien ist gegeneinander abzuwägen ( BStBl 1989 II S. 693). Wenngleich die Beurteilungsmerkmale grundsätzlich gleichwertig sind, sind sie nicht notwendigerweise in jedem Fall in gleicher Weise zu gewichten. Im Ergebnis kann je nach dem Umständen des Einzelfalls ein Merkmal stärker als ein anderes hervortreten ( BStBl 1997 II S. 642) oder auch ga...

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BMF v. 06.08.2001 - IV A 4 -S 0062 - 7/01

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