Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Zwischenwirbelimplantat" – am Verletzungsstreit orientierte Bemessung des Gebührenstreitwerts – Abstellung auf die verfahrenseinleitende Antragsstellung und das hierdurch bestimmte Drohpotential
Leitsatz
Zwischenwirbelimplantat
Auch bei einer sich am Verletzungsstreit orientierenden Bemessung des Gebührenstreitwerts im Nichtigkeitsverfahren ist nach § 40 GKG auf die verfahrenseinleitende Antragsstellung der jeweiligen Verfahren und das hierdurch bestimmte Drohpotential abzustellen, während nachträgliche Entwicklungen grundsätzlich die zu Beginn des Verfahrens zu treffenden Wertungen über den Gegenstandswert unberührt lassen.
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