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OFD Chemnitz - O 2161 – 2/16-St 11

Grunderwerbsteuerbearbeitung in den sächsischen Finanzämtern; Zentralisierung der Aufgaben

Zum 1. September und wird die Zuständigkeit der sächsischen Finanzämter für die Grunderwerbsteuerfestsetzung geändert. Die Aufgaben werden zukünftig bei sechs Finanzämtern zentralisiert. Diese Maßnahme wurde erforderlich, da die gesunkene Anzahl an Grunderwerbsteuervorgängen eine effektive und kostengünstige Bearbeitung vor Ort nicht mehr zugelassen hat.

Die Bearbeitung der Erwerbsvorgänge werden zukünftig folgende Finanzämter übernehmen:

a)

Finanzamt Borna für die Finanzämter Borna, Döbeln, Grimma und Oschatz;

b)

Finanzamt Dresden III für die Finanzämter Dresden I, Dresden II, Dresden III, Meißen und Riesa;

c)

Finanzamt Leipzig III für die Finanzämter Eilenburg, Leipzig I, Leipzig II und Leipzig III;

d)

Finanzamt Löbau für die Finanzämter Bautzen, Bischofswerda, Freital, Görlitz, Hoyerswerda, Löbau und Pirna;

e)

Finanzamt Plauen für die Finanzämter Auerbach, Hohenstein-Ernstthal, Plauen, Zwickau-Land und Zwickau-Stadt sowie

f)

Finanzamt Schwarzenberg für die Finanzämter Annaberg, Chemnitz-Land, Chemnitz-Mitte, Chemnitz-Süd, Freiberg, Mittweida, Schwarzenberg, Stollberg und Zschopau.

Das jeweilige Zentral-Finanzamt wird ab zunächst für alle ab diesem Zeitpunkt verwirklichten Erwerbsvorgänge und ab für alle übrigen Fälle zuständig.

Nähere Auskünfte zur neuen Zuständigkeit erteilen die oben genannten Finanzämter.

Bei allgemeinen Grunderwerbsteuerfragen steht ab dem dienstags und donnerstags zwischen 8:00 und 17:00 Uhr auch die ”Grunderwerbsteuer-Hotline” der Oberfinanzdirektion Chemnitz (03 71) 4 57 30 00) zur Verfügung.

OFD Chemnitz v. - O 2161 – 2/16-St 11

Fundstelle(n):
QAAAA-82251