OFD Düsseldorf - S 7100

§ 3 UStG Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen in (Bau-)Arbeitsgemeinschaften

Das , BStBl. 2003 II S. 36) war nach den Ausführungen im (BStBl 2003 I S. 68) allgemein ab dem anzuwenden. Nach dem verschiebt sich die zeitliche Anwendung des (a.a.O.) auf den (anstatt dem ). Die sich ab diesem (neuen) Zeitpunkt ergebenden rechtlichen Änderungen aus dem (a.a.O.) bleiben inhaltlich jedoch unverändert. Damit ist auch die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen bei Bau- und anderen Arbeitsgemeinschaften an die geänderte BFH-Rechtsprechung anzupassen.

Aus diesem Grund bittet die OFD, die Regelungen der und vom (a.a.O.) auch bei Bauarbeitsgemeinschaften und anderen Arbeitsgemeinschaften anzuwenden und zu beachten.

Die Rundverfügungen der OFD Düsseldorf

  • S 7100 A - St 142 vom ,

  • S 7100 A - St 14 H vom und

  • S 7100 A - St 442 vom

zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Geschäftsführungsleistungen bei Bauarbeitsgemeinschaften hebt die OFD hiermit auf.

Dokument wird zitiert von OFD Düsseldorf S 7100 Geschäftsführungsleistungen bei Bauarbeitsgemeinschaften (aufgehoben)

OFD Düsseldorf v. - S 7100

Fundstelle(n):
AAAAA-82171