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Weitere europarechtliche Vorgaben für die Ausgestaltung der Steuergesetze
1. Niederlassungsfreiheit
Mit seinem Urteil v. - Rs. C-397/98 und C-410/98 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH; V. Kammer) den Mitgliedstaaten der Europäischen Union weitere richtungweisende Vorgaben gemacht, wie die nationalen Steuergesetze im Hinblick auf die euriederlassungsfreiheit (Art. 43 EG; früher Art. 52 EG-Vertrag) auszugestalten sind.
Der entschiedene Fall befasst sich mit einer Vorlage des High Court of Justice von England & Wales, Chancery Division, welche den Rechtsstreit der Metallgesellschaft Ltd., der Höchst AG und der Höchst (UK) Ltd. gegen Commissioners of Inland Revenue betraf. Gegenstand des Ausgangsverfahrens war dabei eine steuerliche Regelung, wonach im Vereinigten Königreich bei Dividendenzahlungen einer Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft eine Steuer erhoben wurde. Der Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht bestand darin, dass die im Vereinigten Königreich ansässigen Tochtergesellschaften von in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässigen Muttergesellschaften verpflichtet waren, Vorauszahlungen auf diese Steuer zu entrichten, während die gebietsansässigen Tochtergesellschaften gebietsansässiger Mutt...