Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Richtige Fristerfassung bei Heilung von Zustellungsmängeln
Der BFH hat kürzlich in zwei wichtigen Entscheidungen erneut zu Fragen der Bekanntgabe, Zustellung und Heilung bei Zustellungsmängeln Stellung genommen. Die hierbei erörterten Aspekte berühren Fragen der täglichen Praxis, die von jedem Steuerbüro sicher beherrscht werden müssen.
I. Förmliche Zustellung durch Postzustellungsurkunde
In einer aktuellen Entscheidung des III. Senats des (NWB EN-Nr. 1044/2000) ging es um die wirksame Bekanntgabe eines Schätzungsbescheids an einen Steuerpflichtigen, der keine Steuererklärungen abgegeben hatte. Der zuständige Sachbearbeiter des FA veranlasste die Zustellung des Bescheids mittels Postzustellungsurkunde, wobei im Verfügungsteil des Bescheids kein Vermerk über die gewählte Zustellungsart angebracht war und die Postzustellungsurkunde im Feld ”Geschäftsnummer” lediglich die Steuernummer des Klägers mit Kennnummer des FA enthielt. Neben dem Anschriftenfeld war noch ein handschriftlicher Vermerk mit dem Kürzel ”ESt 93” angebracht. Der Bescheid vom wurde dem Steuerpflichtigen am durch Niederlegung zugestellt. Mit Schreiben vom , beim FA am eingegangen, le...