Bundesministerium der Finanzen - IV C 3 – S 2225 a – 9/03 BStBl 2003 I 384

§ 10e EStG Steuerbegünstigung nach § 10e EStG;
Nachholung von Abzugsbeträgen nach § 10e Abs. 3 Satz 1 EStG;
(BStBl 2002 I S. 241)

Nach den BFH-Urteilen vom – X R 45/00 und vom – VI R 38/97 (BStBl 2002 II S. 132) ist alleinige Voraussetzung für die Nachholung von Abzugsbeträgen nach § 10e Abs. 3 Satz 1 EStG, dass der Steuerpflichtige ihm zustehende Abzugsbeträge nicht ausgenutzt hat und sie bis zum Ende des Abzugszeitraums beansprucht. Die Selbstnutzung im Nachholungsjahr ist danach nicht erforderlich. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden wird deshalb das (BStBl 2002 I S. 241) aufgehoben.

Bundesministerium der Finanzen v. - IV C 3 – S 2225 a – 9/03

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 2003 I Seite 384
RAAAA-81753