OFD Düsseldorf - S 2253 a

§ 21 EStG IV. Erwerbereigenschaft von Fondsgesellschaften; Ertragsteuerliche Beurteilung der Eigenkapitalvermittlungsprovision und anderer Gebühren

Die Erörterungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder zur Anwendung der BStBl 2001 II S. 270 - und vom - BStBl 2001 II S. 717 - sind noch nicht abgeschlossen. Die im -, BStBl 2001 I S. 780, [1] bekannt gemachte Übergangsregelung wird deshalb wie folgt geändert:

Soweit die Anwendung der BFH-Urteile zu einer Verschärfung der Besteuerung gegenüber der bisherigen Verwaltungspraxis führt, sind die Urteilsgrundsätze nicht anzuwenden, wenn der Außenvertrieb der Fondsanteile vor dem begonnen hat und der Steuerpflichtige dem Fonds vor dem beitritt.

OFD Düsseldorf v. - S 2253 a

Fundstelle(n):
KAAAA-81725

1EStG-Kartei NRW § 21 EStG Fach 5 Nr. 5 III.