Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 16 vom Seite 1418

Das Wort „ausschließlich” im Steuerrecht

Verfasser: Rechtsanwalt Wirtschaftsprüfer Steuerberater Dr. Karlheinz Autenrieth, Stuttgart

Im Steuerrecht gibt es eine Vielzahl von Regelungen, in denen das Wort ausschließlich vorkommt. So ist z. B. der Verzicht auf die USt-Befreiung bei Grundstücken nur zulässig, soweit der Leistungsempfänger das Grundstück „ausschließlich für Umsätze verwendet„, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. In § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist für die erweiterte Kürzung beim Gewerbeertrag für Grundstücksunternehmen maßgeblich, ob diese „ausschließlich eigenen Grundbesitz„ verwalten. In § 146 Abs. 5 BewG wird für Sonderfälle der Bewertung von bebauten Grundstücken darauf abgestellt, daß dieses Grundstück „ausschließlich Wohnzwecken dient„. Bei Zwischengesellschaften i. S. des § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AStG kommt es darauf an, ob Bruttoerträge „ausschließlich oder fast ausschließlich„ aus bestimmten Tätigkeiten bezogen werden. Mit gleichem oder ähnlichem Wortlaut gab und gibt es eine Reihe anderer Vorschriften, die bestimmte stl. Voraussetzungen von der Ausschließlichkeit in bezug auf bestimmte Maßnahmen abhängig machen (z. B. § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c BerlinFG „ausschließlich der Forschung und Entwicklung . . . dienen„; § 1 Abs. 2 Nr. 1 DDR-IG „ausschließlich oder fast ausschließlich die folgenden Tätigkeiten„ betreffen).

In allen diesen Fällen stellt sich die Frage, ob de...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 2
Online-Dokument

Das Wort „ausschließlich” im Steuerrecht

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen