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NWB Nr. 8 vom Seite 527

Bilanzaufstellungs- und -feststellungskompetenz bei Personengesellschaften

Verfasser: Rechtsanwalt Wirtschaftsprüfer Steuerberater Dr. Karlheinz Autenrieth, Stuttgart

Nach dem grundlegenden zur Abgrenzung der Bilanzaufstellungs- von der Bilanzfeststellungskompetenz bei Personengesellschaften ist viel über die Reichweite der Bilanzierungsentscheidungen, die der Darstellung der Lage des Vermögens dienen, im Vergleich zu den Bilanzierungsentscheidungen, die der Sache nach Ergebnisverwendung sind, geschrieben worden. Für die Praxis gibt es allerdings wenig Hinweise, wie eine gesellschaftsvertragliche Klausel aussehen könnte, in welcher diese allgemeinen Grundsätze konkretisiert werden. Eine solche Klausel, die dem geschäftsführenden Gesellschafter einen weiten Bilanzierungsfreiraum beläßt, könnte z. B. folgenden Wortlaut haben:

”1. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für Geschäftsjahre nach dem kann der geschäftsführende Gesellschafter im Rahmen der gesetzlichen Grenzen und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung solche Bilanzierungsentscheidungen treffen, die der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft dienen. Im einzelnen soll dabei gelten:

1.1. Grundsätzlich sind bei der Bilanzierung und Bewertung von Vermögensgegenständen/Wirtschaftsgütern die steuerli...

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