OFD München - S 2253 a - 1 St 41

§ 21 EStG Ertragsteuerliche Beurteilung der Eigenkapitalvermittlungsprovision und anderer Gebühren

BStBl 2001 I S. 780

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder teilt die OFD Folgendes mit:

Die Erörterungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder zur Anwendung der (BStBl 2001 II S 720) und vom (BStBl 2001 II S. 717) sind noch nicht abgeschlossen. Die im o.a. BMF-Schreiben bekannt gemachte Übergangsregelung wird daher wie folgt geändert:

Soweit die Anwendung der Urteile zu einer Verschärfung der Besteuerung gegenüber der bisher geltenden Verwaltungspraxis führt, sind die Urteilsgrundsätze nicht anzuwenden, wenn der Außenvertrieb der Fondsanteile vor dem begonnen hat und soweit der Steuerpflichtige dem Fonds vor dem beitritt.

Inhaltlich gleichlautend
OFD München v. - S 2253 a - 1 St 41
OFD Nürnberg v. - S 2253 a - 22/St 32

Fundstelle(n):
NAAAA-81617