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NWB Nr. 30 vom Seite 2535

Zweifelsfragen bei der Anwendung des neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts

Verfasser: Diplom-Finanzwirt (FH) Stefan Engel, Göttingen

Die Neuregelungen zur ErbSt umfassen auch die in den §§ 138 ff. BewG geregelte Bedarfsbewertung. Diese wurde in das BewG eingegliedert, da sie in einzelnen Fällen auch Bedeutung für die GrESt hat. Im folgenden werden beide Bereiche der Neuregelung behandelt.

I. Bedarfsbewertung

Die Bedarfsbewertung gilt für Zwecke der ErbSt und SchenkSt für nach dem steuerpflichtige Erwerbe. Die Geltung im Bereich der GrESt besteht erst seit dem .

1. Wertverhältnisse

Bei der Bewertung der unbebauten und der bebauten Grundstücke ergeben sich bereits bei der Bestimmung zur Ermittlung der Werte Unterschiede, die Anlaß zu der Frage geben, ob die neue Bewertung Bestand haben kann.

Während bei unbebauten Grundstücken die Wertverhältnisse vom für den gesamten Bewertungszeitraum fix sind (§ 145 BewG), sind bei der Bewertung bebauter Grundstücke nach § 146 BewG die Wertverhältnisse im Besteuerungszeitpunkt maßgeblich. Dabei richtet sich die Bewertung grundsätzlich nach den in den drei Jahren vor dem Besteuerungszeitpunkt durchschnittlich erzielten Mieten. Dies führt dazu, daß sich Wertveränderungen im Immobilienvermögen nur bei bebauten Grundstücken auf die Höhe der ErbSt auswirken. Di...

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