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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht  Beschluss v. - 4 V 148/20

Gesetze: UStG § 1 ; UStG § 10

Abgrenung von umsatzsteuerbarer Leistung zu inkriminierter Handlung

Leitsatz

Für die Beurteilung, ob eine umsatzsteuerbare Leistung oder eine inkriminierte Handlung vorliegt, die mangels eines entsprechenden Marktes in der Europäischen Union nicht der Umsatzsteuer unterliegt, ist nicht isoliert auf die Handlung, sondern auf den durch den Leistungsempfänger abgegoltenen Leistungserfolg abzustellen. Ausführungen zur Frage, ob und gegebenenfalls wie das im Ertragssteuerrecht geltende Verbot der Doppelbelastung bei einer Besteuerung und gleichzeitigen strafrechtlichen Vermögensabschöpfung im Rahmen der Umsatzsteuer zu berücksichtigen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2022 S. 1204 Nr. 19
PStR 2023 S. 99 Nr. 5
VAAAI-06061

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht , Beschluss v. 18.02.2022 - 4 V 148/20

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