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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 736/19 EFG 2022 S. 365 Nr. 5

Gesetze: UStG 2013 § 4 Nr. 16 Buchst. 1

Keine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. l UStG bei Vergütung von Pflege- und Betreuungsleistungen ausschließlich aus dem persönlichen Budget i.S.d. § 29 SGB IX

Leitsatz

1. Die Abhängigmachung der Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. l UStG davon, ob bei der betreffenden Einrichtung die Betreuungskosten in mindestens 25 % der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil vergütet worden sind, ist dem Grunde nach verfassungs- und unionsrechtskonform. Unvereinbarkeit mit dem Unionsrecht besteht insoweit lediglich, wie die gesetzliche Regelung auf das vorangegangene Kalenderjahr abstellt.

2. Leistungen aus dem persönlichen Budget nach § 29 SGB IX sind nicht in die Ermittlung der Sozialgrenze (25%) für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. l UStG einzubeziehen.

3. Eine für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. l UStG gemäß dem (BFHE 262, 220) ausreichende mittelbare Kostentragung (durch gesetzliche Träger der Sozialhilfe) ist bei Vergütung der Betreuungs- und Pflegeleistungen ausschließlich aus dem persönlichen Budget der Kunden nicht gegeben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2022 S. 365 Nr. 5
IAAAI-05640

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 20.10.2021 - 1 K 736/19

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