Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 46 vom Seite 3657

Werbungskostenabzug bei Diebstahlsverlusten auf Dienstreisen

Verfasser: Steuerberater Dipl.-Kfm. Peter Keune, Marl

Mit Urt. v. hat der VI. Senat des BFH seine für AN durchaus günstige Rspr. zur Steuerfreiheit der vom ArbG übernommenen Prämien für eine Reisegepäckversicherung sowie zum steuerfreien WK-Ersatz von Diebstahlsverlusten auf Dienstreisen durch den ArbG konsequent fortgesetzt. Im S. 3658jetzt zu entscheidenden Fall waren einem AN auf einer Dienstreise aus seinem auf einem bewachten Parkplatz abgestellten Kfz verschiedene Gegenstände entwendet worden. Unter den gestohlenen Gegenständen befanden sich sowohl Arbeitsmittel (Aktentasche und Taschenrechner) als auch Gegenstände des Privatvermögens (Herrenmantel) sowie Gegenstände der Ehefrau des Kl. (Damenmantel), die ihn privat begleitete. Der Diebstahl wurde polizeilich aufgenommen. Der Kl. machte den Diebstahlsschaden mit dem geschätzten Zeitwert der gestohlenen Gegenstände als WK bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend.

Während das FG Köln den WK-Abzug auf die entwendeten Arbeitsmittel bzw. auf die Gegenstände, die speziell bei der Verwendung zu beruflichen Zwecken gestohlen wurden, beschränken wollte, geht der BFH in seinem Leitsatz eindeutig darüber hinaus und erlaubt den WK-Abzug dem Grunde nach

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 2
Online-Dokument

Werbungskostenabzug bei Diebstahlsverlusten auf Dienstreisen

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen