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Berücksichtigung ansiedlungspolitischer Vorzugspreise bei der Teilwertermittlung für ein Grundstück?
Bei der Ermittlung des Teilwerts eines Grundstücks sind nach der Auffassung des Vorzugspreise, die eine Gemeinde Erwerbern vergleichbarer Grundstücke aus ansiedlungspolitischen Gründen einräumt, nur zu berücksichtigen, wenn die Gemeinde dadurch nachhaltig, über längere Zeit und mit in etwa gleichbleibenden Beträgen in das Marktgeschehen eingreift, so daß zum Bilanzstichtag auch andere Eigentümer ihre Grundstücke nicht teurer verkaufen können. S. 2002
Der BFH hob hiermit die Entscheidung der Vorinstanz auf und verwies die Sache zur Entscheidung an das FG zurück. Das FG hatte zuvor ein Gutachten über den Verkehrswert des Grund und Bodens eingeholt, das den Verkehrswert des Grundstücks aus zehn Vergleichspreisen der Bodenrichtwertzone I mit 30 DM/qm ansetzte. Da die Grundstücke jedoch unmittelbar an die Zone II angrenzten, in der die Stadt als Hauptanbieter den Markt bestimmte, sind nach der Auffassung des FG die für die Ermittlung des Teilwerts maßgeblichen Wiederbeschaffungskosten mit nur 15 DM/qm anzusetzen, weil ein gedachter Erwerber des Betriebs ein in der Nähe gelegenes Grundstück für 15 DM/qm kaufen kann.
Im einzelnen führt...