Michael Puke, Jens Lohel, Peter Mönkediek
Klausurentraining für Steuerfachangestellte
20. Aufl. 2022
ISBN der Online-Version: 978-3-482-61999-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64660-7
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Klausurentraining für Steuerfachangestellte (20. Auflage)
Klausursatz V: Lösung Wirtschafts- und Sozialkunde
Aufgabenteil I (45,0 Punkte)
1. Sachverhalt (13,0 Punkte)
a) Tabelle in neuem Fenster öffnen
Behauptungen | richtig | falsch | ||
Der stille Gesellschafter ist Mitunternehmer. | X | 1,0 P | ||
Der stille Gesellschafter ist nicht vertretungsberechtigt. | X | 1,0 P | ||
Die stille Beteiligung muss ins Handelsregister eingetragen werden. | X | 1,0 P | ||
Der stille Gesellschafter kann Einsicht in die Geschäftsunterlagen verlangen. | X | 1,0 P | ||
Der stille Gesellschafter ist immer am Gewinn beteiligt. | X | 1,0 P | ||
Der stille Gesellschafter kann auch am Verlust beteiligt sein. | X | 1,0 P | ||
Der stille Gesellschafter haftet persönlich für die Betriebsschulden seines Onkels. | X | 1,0 P | ||
Die stille Gesellschaft wird durch den Tod des stillen Gesellschafters beendet. | X | 1,0 P | ||
Der stille Gesellschafter ist zu laufenden Entnahmen berechtigt. | X | 1,0 P |
Tabelle in neuem Fenster öffnen
b) | Der Abschluss des Gesellschaftsvertrags kann formfrei erfolgen. | 1,0 P | |
c) | Herr Lindemann muss den Gesellschaftsvertrag kündigen (§ 234 HGB). | 1,0 P | |
Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate zum Ende eines jeden Geschäftsjahres (§§ 234 und 132 HGB). | 2,0 P |
2. Sachverhalt (9,0 Punkte)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
a) | Eine BGB-Gesellschaft ist ein vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks (§ 705 BGB). | 2,5 P |
b) | Gesellsch... |