Online-Nachricht - Freitag, 25.02.2022

Corona | Überbrückungshilfe IV: Personalkosten für Zutrittsbeschränkungen (BMWi)

Unternehmen, bei denen ausschließlich interne Personalkosten für die Umsetzung der Corona-Zutrittsbeschränkungen anfallen, können alternativ zum Einzelnachweis einen Pauschalbetrag ansetzen.

Das BMWi führt hierzu im Anhang 3 des Fragen-Antwort-Katalogs aus:

  • Sach- und Personalkosten für die Umsetzung von Corona-Zutrittsbeschränkungen. Diese Personalkosten sind förderfähig unabhängig davon, ob diese Kosten intern (durch eigenes Personal) oder extern (durch Beauftragung eines Dienstleisters) angefallen sind.

  • Soweit ausschließlich interne Kosten anfallen, können diese statt durch Einzelnachweis auch durch einen Pauschalbetrag in Höhe von 20 € pro Öffnungstag im Förderzeitraum geltend gemacht werden.

  • Kosten können wie auch sonst in der Überbrückungshilfe in keinem Fall doppelt in Anschlag gebracht werden.

Quelle: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (JT)

Fundstelle(n):
NWB GAAAI-05081