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NWB Nr. 42 vom Seite 3475

Jahrelang überhöhte Umsatzbesteuerung der Geldspielautomaten

Verfasser: Steuerberater Klaus Korn, Köln

Viele Jahre lang ist der Betrieb von Geldspielautomaten in Deutschland eklatant überbesteuert worden, wie der EuGH vor kurzem klargestellt hat: Nur der um die Gewinne der Spieler bereits geminderte Kasseninhalt ist nach geltendem Recht der EU Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer, nicht der ”Gelddurchlauf”. Die FinVerw hat rasch reagiert und besteuert - rückwirkend für alle noch nicht bestandskräftigen Umsatzsteuerfälle - nur noch den Kasseninhalt statt des bisherigen Mehrfachen desselben. Obwohl bereits Bedenken gegen die Besteuerung über den Kasseninhalt hinaus aufgekommen waren, hatte die FinVerw noch in 1991 die bisherige Besteuerung (Entgelt war das 1,5fache des Kasseninhalts) - angetrieben durch höchstrichterliche Bestätigung und ein Monitum des Bundesrechnungshofs - mit Übergangsregelungen sogar noch drastisch verschärft. Auf Rechtsbehelfe gegen Umsatzsteuerfestsetzungen, mit denen von betroffenen Unternehmern Unverträglichkeit der deutschen Besteuerung mit der USt-Richtlinie der EU geltend gemacht wurde, befand die FinVerw sogar, es bestünden keine ernstlichen Zweifel gegen die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzungen.

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