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NWB Nr. 3 vom Seite 162

Sittliche Verpflichtung zum Unterhalt bei Verlobten?

Verfasser: Prof. Dr. Herbert Grögler, Steuerberater, Karlsruhe

Ebenfalls nur sehr eingeschränkte Chancen für einen Erfolg vor dem BFH waren einem knapp 40jährigen Kl. einzuräumen, der Unterhaltsaufwendungen für seine im Streitjahr 17jährige, in Thailand geborene und lebende Verlobte als

S. 163agw. Belastung i. S. von § 33a Abs. 1 EStG geltend machte. Hierzu trug er vor, er habe alles unternommen, seine Verlobte möglichst bald zur Eheschließung in die Bundesrepublik zu holen; im Zusammenhang hiermit habe diese ihre Arbeitsstelle in Thailand verloren und sich, insbes. finanziell, vollständig auf ihn verlassen. Hieraus und aus dem gegebenen Eheversprechen sei für ihn die sittliche Verpflichtung entstanden, seine Verlobte zu unterstützen. Veranlagende FinBeh und FG folgten dem jedoch nicht.

Zwar bleibt der BFH auch in dem hier zu besprechenden Urt. dabei, daß Unterhaltsaufwendungen an einen Verlobten regelmäßig weder aus rechtlichen noch aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig entstehen. Auch die allenfalls mögliche sittliche Verpflichtung ist nicht schon wegen des Zusammenlebens zweier Partner oder wegen eines Verlöbnisses zu bejahen. Vielmehr kommt eine solche Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen regelmäßig nur dann in Betra...

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