BFH  - IV R 21/21 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Betriebsstätte; Einheitlichkeit; Gewerbesteuerzerlegung; Leitungsnetz

Rechtsfrage

Kann die BFH-Rechtsprechung zum Vorliegen einer einheitlichen mehrgemeindlichen Betriebsstätte bei Elektrizitätsunternehmen auf die Gewerbesteuerzerlegung bei Pipelineunternehmen übertragen werden? Schließt die Tätigkeit der Mitarbeiter der Verwaltungszentrale auch für Pipelines anderer Unternehmen den engen organisatorischen, wirtschaftlichen und technischen Zusammenhang zwischen dem Verwaltungsgebäude und dem eigenen Rohrleitungsnetz aus?

Gesetze: GewStG § 33 Abs 1 S 1, GewStG § 33 Abs 2, GewStG § 30, GewStG § 28

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 18.02.2022):

Zulassung: durch BFH

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
KAAAI-04611