Online-Nachricht - Mittwoch, 16.02.2022

Gesetzgebung | Strafschärfung für Cum-Ex (FinMin NRW)

Das Land NRW will einen Gesetzentwurf zur umfassenden Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung in den Bundesrat einbringen. Durch eine Änderung der AO soll insbesondere eine bessere Verfolgung sowie eine härtere Sanktionierung von Straftaten im Zusammenhang mit Cum-Ex Gestaltungen ermöglicht werden.

Hintergrund: Nach derzeitiger Rechtslage begründet die bandenmäßige Hinterziehung von Kapitalertragsteuern, bei denen es in den Cum-Ex-Verfahren geht, keinen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung. Das Land NRW hatte im Jahr 2020 einen Antrag zur Änderung der AO in den Bundesrat eingebracht, um die Beschränkung dieser Strafschärfung auf bandenmäßig begangene Delikte im Bereich Umsatz- und Verbrauchssteuern aufzuheben. Dieser Antrag fand im Bundesrat eine Mehrheit, wurde durch die Diskontinuität jedoch im vorherigen Bundestag nicht mehr behandelt. Daher will das Land NRW den Antrag nun erneut in den Bundesrat einbringen.

Mit dem nun erneut einzubringenden Gesetzentwurf soll

  • die Beschränkung der Strafschärfung auf die bandenmäßige Steuerhinterziehung von Umsatz- und Verbrauchssteuern aufgehoben,

  • sämtliche bandenmäßig begangene Steuerhinterziehungen mit einer erhöhten Strafandrohung von sechs Monaten bis zu zehn Jahren belegt sowie

  • eine dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechende teilweise Erweiterung der Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung und somit eine bessere Aufklärung ermöglicht werden.

Hinweis:

Über den weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir berichten.

Quelle: Ministerium der Justiz NRW, Pressemitteilung v. 16.2.2022 (il)

Fundstelle(n):
NWB IAAAI-04292