OFD Magdeburg - S 2222 – 9 – St 224 V

§ 10a EStG Änderung von bestandskräftigen Einkommensteuerbescheiden bei nachträglicher Vorlage der Anlage AV und der Anbieterbescheinigung

Ein bereits bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid kann aufgrund einer nachträglich eingereichten Anlage AV und Anbieterbescheinigung geändert werden:

  • nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, wenn die Ausstellung der Anbieterbescheinigung nach Wirksamwerden der Einkommensteuerfestsetzung vorgenommen wurde. Die Ausstellung der Anbieterbescheinigung stellt hier das rückwirkende Ereignis dar.

  • nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, Aufgrund der Neueinführung des Sonderausgabenabzugs nach § 10 a EStG sind die Regelungen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, insbesondere in Bezug auf das Vorliegen eines groben Verschuldens, zugunsten der Steuerpflichtigen großzügig auszulegen.

OFD Magdeburg v. - S 2222 – 9 – St 224 V

Fundstelle(n):
PAAAA-81236