Arbeitshilfe März 2022

Umsatzsteuerfreiheit für Schwimmschulen

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1. Sind Umsätze einer GbR aus dem Betrieb einer Schwimmschule nach nationalem Umsatzsteuerrecht steuerfrei?

2. Ergibt sich die Steuerbefreiung der Umsätze aus Kinderschwimmkursen aus Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL (ist die Vermittlung grundlegender Schwimmtechniken Schulunterricht?)?

3. Findet die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL nicht nur für den von einem Einzelunternehmer, sondern auch für den durch die Gesellschafter einer GbR erteilten Unterricht Anwendung?

Das Verfahren V R 32/18 war durch Beschluss vom bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-373/19 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB IAAAI-02873