Arbeitshilfe April 2024

Bundeszentralamt für Steuern ist für die Prüfung des Steuerabzugs nach § 50a EStG zuständig

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Zuständigkeit für die Prüfung des Steuerabzugs nach § 50a EStG im Rahmen einer Außenprüfung

Ist das Bundeszentralamt für Steuern für die Prüfung des Steuerabzugs nach § 50a EStG im Rahmen einer Außenprüfung sachlich gemäß §§ 195, 16 AO i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 FVG zuständig?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB WAAAI-02851