Online-Nachricht - Mittwoch, 26.01.2022

u.a. Umsatzsteuer | Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO (BMF)

Das BMF hat zu diversen Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO Stellung genommen ().

Hintergrund: Durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz wurde § 55 Absatz 4 InsO wie folgt gefasst:

„Umsatzsteuerverbindlichkeiten des Insolvenzschuldners, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder vom Schuldner nach Bestellung eines vorläufigen Sachwalters begründet worden sind, gelten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit. Den Umsatzsteuerverbindlichkeiten stehen die folgenden Verbindlichkeiten gleich:

  1. sonstige Ein- und Ausfuhrabgaben,

  2. bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern,

  3. die Luftverkehr- und die Kraftfahrzeugsteuer und

  4. die Lohnsteuer.“

Neben allgemeinen Fragen zu § 55 Abs. 4 InsO geht das BMF auf die folgenden Punkte näher ein:

  • Betroffene Personen

  • Steuerrechtliche Stellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und des vorläufigen Sachwalters

  • Verbindlichkeiten / Forderungen

  • Betroffene Steuerarten und steuerliche Nebenleistungen

  • Umsatzsteuerverbindlichkeiten aufgrund ausgeführter Lieferungen und sonstiger Leistungen

  • Umsatzberichtigung wegen Uneinbringlichkeit aus Rechtsgründen ()

  • Forderungseinzug bei der Besteuerung nach vereinbarten und nach vereinnahmten Entgelten im Insolvenzeröffnungsverfahren

  • Vorsteuerrückforderungsansprüche nach § 17 UStG

  • Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG

  • Verwertung von Sicherungsgut

  • Lohnsteuer

  • Steuererklärungspflichten

  • Entstehung der Masseverbindlichkeiten

  • Zuordnung und Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 4 InsO bei der Umsatzsteuer

  • Berechnung und Verteilung von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 4 InsO bei der Umsatzsteuer

  • Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 4 InsO bei der Umsatzsteuer

  • Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 4 InsO bei der Lohnsteuer

  • Einwendungen gegen die Zuordnung als Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 4 InsO

  • Aufrechnung gegen Steuererstattungsansprüche

  • Anfechtung

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Es ist auf alle Insolvenzverfahren anzuwenden, deren Eröffnung ab dem beantragt wurde. Für Insolvenzverfahren, die vor dem beantragt wurden, sind die Regelungen des -, BStBl I S. 476, ergänzt durch -, BStBl I S. 886 weiterhin anzuwenden.

Eine Aufnahme des Schreibens in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB AAAAI-02692