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BFH 01.08.1990 II R 17/87
Bewertung; | selbstgenutztes Warenzeichen kein Betriebsvermögen (§§ 95, 97 BewG)
Selbstgenutzte Warenzeichen einer GmbH sind nach dem bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens nicht als immaterielle Wirtschaftsgüter zu erfassen, soweit sie nicht entgeltlich erworben wurden. Eine verdeckte Einlage steht einem entgeltlichen Erwerb nicht gleich.