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Online-Nachricht - Mittwoch, 05.01.2022

IDW S 1 | Basiszins für die Bewertung von Beteiligungen und Unternehmen (Januar 2022)

Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.

Als Vorgabe des IDW sollen Basiszinssätze bei Unternehmensbewertungen aus zukunftsorientierten Zerobond-Zinssätzen abgeleitet werden, für deren Schätzung aus Objektivierungsgründen auf die von der Deutschen Bundesbank verwendete Svensson-Methode zurückgegriffen wird. Für Bewertungsstichtage Januar 2022 liegt der Basiszinssatz bei 0,100 %:

Bewertungsperiode: Dezember 2021

Referenzzeitraum: -

Basiszinssatz exakt: 0,0823689 %.

Basiszinssatz gerundet: 0,100 % (Für Dezember 2021 lag er ebenfalls bei 0,100 %).

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