OFD Magdeburg - S 0229 - 3 - St 251

§ 93a AO Bundeseinheitlich zugelassene Ausnahmen von der Mitteilungspflicht nach § 2 Abs. 2 MV (zu Tz. 4.1.1.2.2 des )

Anlage 1

Abgeordnete

steuerfreie Aufwandsentschädlgungen nach § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG,
steuerfreier Reisekostenersatz nach § 3 Nr. 13 EStG,
steuerfreie (hälftige) Zuschüsse zur Krankenversicherung nach § 22 Nr. 4
Satz 4 Buchstabe a EStG i.V.m. § 3 Nr. 62 EStG,
steuerfreie Beihilfe nach § 3 Nr. 11 EStG.

Unterhaltssicherungsgesetz (USG)

Zahlungen nach §§ 7 b, 13 a und 13 b USG, die für einen Zeitraum von nicht mehr als einem Kalenderjahr gezahlt werden und weniger als 3.000 DM betragen.

Anlage 2


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Einzelfälle zur Mitteilungsverordnung

Sachverhalt
mitteilungspflichtig
nicht mittellungspflichtig
Ämter für Verteldigungslasten
Zahlungen der …
X
Auslagenersatz, Aufwandsentschädigungen
X
Berufskammern I. S. d. § 93 a/Industrie- und Handelskammern
X
Bundesanstalt für Arbeit
Zahlungen an Maßnahmeträger
X
Bundesausgleichsamt
Leistungen des … nach dem
Flüchtlingshilfegesetz
X
Lastenausgleichsgesetz
X
Reparationsschädengesetz
X
Strafverfolgungsentschädigungsgesetz
X
Tumultschädengesetz
X
Vertriebenenzuwendungsgesetz
X
Gerichte
im Bereich der fiskalischen Beschaffungsmaßnahmen
X
ansonsten
X
Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ)
(= keine Behörde i. S. d. MV)
X
Innungskrankenkassen, wenn es sich um Krankenversicherungen handelt
X
Kirchen
X
Kommunen
Leistungen im Zusammenhang mit der Obdachlosenvermietung an den Vermieter
X
Leistungen an Ratsmitglieder (die Prüfung von Steuerbefreiungsvorschriften obliegt den Finanzämtern)
X
Krankenhäuser, kommunale
Entscheidend ist hier u. a., ob Aufgaben der öffentl. Verwaltung wahrgenommen werden. Ist dies der Fall, handelt es sich i. d. R. um eine Behörde i. S. v. § 1 MV.
X
Landesförderinstitut Sachsen-Anhalt
Zahlungen des Landesförderinstituts Sachsen-Anhalt bei Fördermaßnahmen in den Bereichen der Wohnungsbauförderung, Wirtschafts- und Agrarförderung (MF-Erlass vom - 41 - S 0011 - 2)
X
Landwirtschaftsbehörden
Vergabe von zinsgünstigen Krediten (= Verzicht auf Einnahmen)
X
Zahlungen an Nebenerwerbslandwirte in einem Bundesland, in dem fast ausschließlich die Versteuerung nach § 13 a EStG gewählt wird
X
Mietzinszahlungen, grds.
X
Post (beachte aber § 93 a Abs. 2 AO)
X
Sozlalämter
Sozialleistungen
X
Sparkassen und Giroverbände
X
Staat
Leistungen an Abgeordnete (die Prüfung von Steuerbefreiungsvorschriften obliegt den Finanzämtern)
X
Staatsanwaltschaften
im Bereich der fiskalischen Beschaffungsmaßnahmen
X
ansonsten
X
Straßenbauverwaltungen
Entschädigungen für Verkehrslärmbelästigungen, Zahlungen für Lärmvorsorge, Lärmsanierung, Wertminderung, Enteignungsentschädigung
X
Subventionen, Finanzhilfen (nicht in MV enthalten)
X
Volkshochschulen unter kommunaler Trägerschaft
X
Wahlhelfer im Wahlvorstand
Aufwandsentschädigungen (Erfrischungsgelder)
X
(Keine Mitteilungspflicht aufgrund der in § 7 Abs. 2 Satz 1 MV festgelegten Bagatellgrenze, soweit nicht ausnahmsweise in demselben Jahr andere mitteilungspflichtige Zahlungen anfallen, die zusammen mit den gezahlten Erfrischungsgeldern den Betrag von 1.500 € übersteigen.)
Wehrbereichsverwaltung
Zahlung der …
X
Zahlungen an/von/wegen
Ausschreibung/Forschungspreis
X
Ausübung öffentlicher Ehrenämter
X
Entschädigungen
X
Abgeordnete
X
Angehörige von Feuerwehren
X
Ratsmitglieder
X
Reisekosten bei Arbeitnehmern
X
Reisekosten in sonstigen Fällen
X
Sitzungsgelder
X
Lebensmitteleinkäufe in Supermärkten gegen Quittung/Bon
X
Überbrückungshilfen an ehem. Arbeitnehmer (z. B. Stationierungsstreitkräfte)
X

OFD Magdeburg v. - S 0229 - 3 - St 251

Fundstelle(n):
BAAAA-80889