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Finanzgericht Nürnberg  Urteil v. - 6 K 746/19

Gesetze: EStG § 7g

Photovoltaik-Anlage: Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags - Verträge zwischen nahen Angehörigen bei Personengesellschaften

Leitsatz

1. Begriff und Umfang des Wirtschaftsguts Photovoltaik-Anlage

2. Eine im Rahmen eines Probebetriebs nur provisorisch in Teilen montierte Photovoltaik-Anlage ist nicht funktionsgleich i.S.v. § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG mit einer laut Angebot (Bestellung) aufgebauten, installierten und an das Stromnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage.

3. An einen Vertrag zwischen einer aus Ehegatten bestehenden BGB-Gesellschaft und einem Ehegatten sind die Anforderungen von Verträgen zwischen nahen Angehörigen zu stellen.

4. Eine dingliche Einigung zwischen einer aus Ehegatten bestehenden BGB-Gesellschaft und einem Ehegatten ist steuerlich wegen fehlender Fremdüblichkeit nicht anzuerkennen, wenn entgegen dem Angebot eine montierte und betriebsbereite Photovoltaik-Anlage nicht vorliegt und beim Probebetrieb Mängel sowie Minderleistung der Module festgestellt worden sind. Eine Abnahme als ordnungsgemäß ist nicht drittüblich.

5. Durch eine steuerlich nicht anzuerkennende Einigung und Abnahme kommt es nicht zur Begründung wirtschaftlichen Eigentums des Erwerbers.

Fundstelle(n):
CAAAH-97445

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Finanzgericht Nürnberg , Urteil v. 14.12.2020 - 6 K 746/19

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