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StuB Nr. 1 vom Seite 21

Gesellschafter-Pensionszusagen im Lichte des KöMoG

Auswirkungen auf bestehende Gesellschafter-Pensionszusagen im Rahmen der Körperschaftsteueroption nach § 1a KStG

WP/StB René Feldgen

Der Beitrag setzt sich mit den handels- sowie steuerrechtlichen Auswirkungen der Ausübung der Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG bei bestehenden Gesellschafter-Pensionszusagen auseinander. Ausgehend von einer kurzen Einführung in das Optionsmodell nach § 1a KStG werden die handels- und steuerbilanziellen Auswirkungen der Optionsausübung auf Ebene der Gesellschaft analysiert. Zudem erfolgt eine Erörterung der steuerlichen Rechtsfolgen der Optionsausübung auf Ebene des versorgungsberechtigten Gesellschafters. Die handels- sowie steuerrechtlichen Auswirkungen der Rückoption zur Besteuerung nach Personengesellschaftsgrundsätzen sind einem Folgebeitrag vorbehalten.

Kernfragen
  • Wie sind Zuführungen zu Gesellschafter-Pensionszusagen nach Ausübung der Option zur Körperschaftsbesteuerung, die rechnerisch auf die Zeit der Mitunternehmerschaft entfallen, steuerbilanziell zu erfassen?

  • Welche handelsrechtlichen Implikationen hat die Option zur Körperschaftsbesteuerung bei vorhandenen Gesellschafter-Pensionszusagen?

  • Wie sind Versorgungsleistungen zu versteuern, sofern sich die Leistungen teilweise auf die Zeit der Mitunternehmerschaft und teilweise auf die Zeit nach der Ausübung der Option zur Körperschaftsbesteuerung beziehen?

I. Einleitung

[i]Ott, Das Anwendungsschreiben des BMF zum Optionsmodell nach dem KöMoG, StuB 23-24/2021 S. 913, NWB HAAAH-95537 Feldgen, Übertragung von Pensionsverpflichtungen im Rahmen von Umwandlungen nach UmwStG, StuB 22/2015 S. 864, NWB BAAAF-08385 Mössner/Oellerich/Valta, KStG, § 1a, NWB CAAAH-79985 Mit dem durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom eingeführten Optionsmodell soll Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit eingeräumt werden, dieselben steuerlichen Regelungen in Anspruch nehmen zu können wie Kapitalgesellschaften. Zivilrechtlich bleibt es hingegen beim jeweiligen Rechtsstatut der Gesellschaft. Mit Ausübung der Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG wird die optierende Gesellschaft fortan nicht mehr nach den steuerlichen Grundsätzen, die für Personengesellschaften gelten, sondern nach den allgemeinen, für Kapitalgesellschaften geltenden Grundsätzen besteuert.

Die Option zur Körperschaftsteuer i. S. des § 1a KStG wirft eine Reihe von Rechtsfragen und Problemen auf, die im einschlägigen Schrifttum bereits ausführlich besprochen worden sind. Soweit ersichtlich hat sich das Schrifttum aber noch nicht mit den handels- sowie steuerrechtlichen Auswirkungen der Ausübung der Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG bei bestehenden Gesellschafter-Pensionszusagen auseinandergesetzt. Insoweit ist es Ziel dieses Beitrags, diese Spezialfrage zu beleuchten. Dabei erfolgt zunächst eine Darstellung der handels- sowie steuerbilanziellen Auswirkungen der Optionsausübung nach § 1a KStG auf Ebene der Gesellschaft. Hieran schließt sich eine Darstellung der steuerlichen Auswirkungen der Optionsausübung nach § 1a KStG auf Ebene des Gesellschafters an. Die handels- sowie steuerrechtlichen Auswirkungen der Rückoption zur Besteuerung nach Personengesellschaftsgrundsätzen sind einem Folgebeitrag vorbehalten. S. 22

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