Online-Nachricht - Montag, 13.12.2021

Steuerverfahren | Weihnachtsfrieden in NRW (FinMin)

In den abschließenden 14 Tagen des Jahres leiten die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen keine belastenden Maßnahmen ein. Dies teilt das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen aktuell mit.

Hierzu führt das FinMin NRW u.a. weiter aus:

  • In der Zeit vom 17.12. bis zum 31.12. verzichten die nordrhein-westfälischen Finanzämter auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen. Eine entsprechende Anweisung hat Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, wie schon in den vergangenen Jahren den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ämter gegeben.

  • Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung wird in diesen letzten 14 Tagen des Jahres 2021 auch keine Prüfungsberichte an die Bürgerinnen und Bürger und die Angehörigen der steuerberatenden Berufe versenden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird grundsätzlich verzichtet. Handeln werden die Ämter nur, wenn ein schnelles Eingreifen der Finanzverwaltung erforderlich ist – beispielsweise, um einer drohenden Verjährung von Steuerausfällen entgegenzuwirken.

  • Mahnungen werden durchgehend verschickt. Gleiches gilt für Steuerbescheide. So können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.

Quelle: FinMin NRW, Pressemitteilung v. 13.12.2021 (il)

Fundstelle(n):
NWB YAAAH-96953