Online-Nachricht - Montag, 13.12.2021

Europa | Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (Kommission)

Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, Maßnahmen zur Anpassung seines IT-Systems zu ergreifen, um den automatisierten Austausch bestimmter Informationen mit anderen Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Anwendung der MwSt-Vorschriften bei Konsignationslagerregelungen zu ermöglichen.

Hintergrund: Die Anforderungen an die IT-Systeme in Bezug auf Konsignationslagerregelungen sollen den Mitgliedstaaten helfen, Daten zu Zwecken der Betrugsbekämpfung leichter elektronisch untereinander auszutauschen. Konsignationslagerregelungen gehören zu den Mehrwertsteuer-Vereinfachungen (sog. „Sofortlösungen“), die am in Kraft getreten sind.

Hierzu führt die EU-Kommission weiter aus:

  • Die Kommission hat beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland zu richten, weil das Land seiner Verpflichtung, anderen Mitgliedstaaten den automatisierten Zugang zu Informationen betreffend Konsignationslagerregelungen über das elektronische Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (MIAS) zu gewähren, nicht nachgekommen ist.

  • Die Konsignationslagerregelungen erfordern u.a., dass die Mitgliedstaaten den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über ihre IT-Systeme gemäß der Verordnung (EG) Nr. 904/2010 des Rates ermöglichen.

  • Das Versäumnis Deutschlands, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, erschwert es jedoch anderen Mitgliedstaaten, die zur Verhinderung von Mehrwertsteuerbetrug oder Steuerhinterziehung erforderlichen Kontrollen durchzuführen.

Hinweis:

Schafft Deutschland nicht binnen zwei Monaten Abhilfe, kann die Kommission den Fall an den Gerichtshof der Europäischen Union verweisen.

Quelle: EU-Kommission online, Meldung v. 2.12.2021 (il)

Fundstelle(n):
NWB GAAAH-96933