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NWB AKTUELLES 14/98
Mehrwertsteuererhöhung zum
Um den Beitragssatz zur Rentenversicherung stabil halten zu können, mußten zusätzliche Einnahmen her. Die Wahl fiel auf die Mehrwertsteuer. Sie wird am
um einen Prozentpunkt auf 16 Prozent erhöht; der ermäßigte Satz (beispielsweise für Nahrungsmittel oder Bücher) bleibt unverändert bei sieben Prozent. Die Mehrwertsteuer ist nach der Lohnsteuer die ergiebigste Steuerquelle in Deutschland. Im Jahr 1997 brachte sie rund 240 Milliarden Mark in die Staatskassen. Damit erreichte sie einen Anteil von 30 Prozent am gesamten Steueraufkommen. Die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung bekommen die Verbraucher zu spüren. Experten schätzen, daß die Lebenshaltungskosten im Jahr 1998 im Schnitt zusätzlich um 0,5 Prozentpunkte steigen werden.S. 1045
Befreiung des Arbeitgebers von der Erstattungspflicht des § 128 AFG
Die sog. 58-Regelung des § 128 AFG, welche für den Arbeitgeber eine Erstattungspflicht gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit im Hinblick auf das an ältere Arbeitnehmer gewährte Arbeitslosengeld regelt, ist zwar formal zum aufgehoben worden (vgl. dazu NWB F. 27 S. 4335, 4702 Ziff. VII). Infolge gesetzlicher Übergangsregelungen...