Finanzministerium Schleswig-Holstein - VI 316 - S 6050 - 015

Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (INTERBUS-Übereinkommen)

Das INTERBUS-Übereinkommen (Abl. EG vom Nr. L 321 S 13) enthält in Art. 9 eine gegenseitige unbefristete Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für Omnibusse, die im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden. Dieses Übereinkommen ist am für folgende Vertragsparteien in Kraft getreten:


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Europäische Gemeinschaft
Bulgarien
Lettland
Litauen
Rumänien
Slowenien
Tschechien
Ungarn

(vgl. auch BStBl 2003 I S. 37, Anlage Nr. I.5.).

Das FinMin bittet, die Finanzämter entsprechend zu unterrichten.

Finanzministerium Schleswig-Holstein v. - VI 316 - S 6050 - 015

Fundstelle(n):
QAAAA-80576