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Steuerliche Eröffnungsbilanz nach Ausübung der KöMoG-Option
In und BBK 22/2021 S. 1091 wurde bereits dargestellt, welche bilanziellen Auswirkungen eine Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften hat. In diesem Buchführungs-Seminar werden die Folgen für die steuerliche Eröffnungsbilanz aufgezeigt, falls bei einem Gesellschafter eine Ergänzungsbilanz vorhanden ist und – wie in der Praxis regelmäßig gefordert – die Buchwerte fortgeführt werden sollen.
I. Optionserklärung nach § 1a KStG
Personengesellschaften können nach § 1a Abs. 1 Satz 1 KStG zur Körperschaftsteuer optieren. Wird der Antrag für den Veranlagungszeitraum 2022 gestellt, was den frühestmöglichen Anwendungszeitraum bei einem kalendergleichen Wirtschaftsjahr darstellt, musste die Optionserklärung spätestens am erfolgen.
Die Option zur Körperschaftsteuer führt über die Annahme eines fiktiven Formwechsels zur Anwendung aller Regelungen des KStG, EStG, GewStG, SolZG, AStG und des UmwStG, die für Kapitalgesellschaften gelten, nicht aber dazu, dass zivilrechtlich tatsächlich ein Formwechsel erfolgt. Es handelt sich um eine rein steuerliche Fiktion.
II. Auswirkungen auf die Steuerbilanz
Der fiktive Formwechsel macht es erf...