Parkplatzüberlassung, W-LAN-Netz-Nutzung und Benutzung eines
Fitnessraums als Bestandteil von kurzfristigen Beherbergungsverträgen
unterfallen dem USt-Regelsteuersatz
Leitsatz
Die nicht gesondert vereinbarte Überlassung von Parkplätzen, W-LAN und Fitnesseinrichtungen an Hotelgäste unterliegt nicht
nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG dem ermäßigten Steuersatz.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 24/2021 S. 1151 DStR-Aktuell 2022 S. 10 Nr. 31 DStRE 2022 S. 1122 Nr. 18 EFG 2022 S. 140 Nr. 2 KÖSDI 2022 S. 22642 Nr. 3 UStB 2022 S. 13 Nr. 1 WAAAH-95584
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 19.08.2021 - 5 K 174/19
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