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FG Köln Urteil v. - 2 K 2329/18

Gesetze: § 10b Abs. 1a Satz 2 EStG 2012; § 26 Abs. 2 Satz 2 EStG; § 50 Abs. 1 EStDV; § 10b Abs. 1a Satz 1 EStG 2012

Einkommensteuer

Höchstbetrag bei Zuwendungen von Eheleuten in den Vermögensstock einer Stiftung

Leitsatz

Der Höchstbetrag von 1 Mio. EUR für den Abzug von Spenden zugunsten einer Stiftung gemäß §10b Abs. 1a Satz 1 EStG in der bis zum geltenden Fassung verdoppelt sich nicht allein aufgrund der einkommensteuerrechtlichen Zusammenveranlagung von Eheleuten. Der Höchstbetrag kann lediglich von jedem Ehepartner eigenständig in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen für den Spendenabzug jeweils vorliegen.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 38
DStRE 2022 S. 1168 Nr. 19
ErbStB 2022 S. 39 Nr. 2
LAAAH-95579

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FG Köln, Urteil v. 16.06.2021 - 2 K 2329/18

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