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Bedeutung der Liquidität des Schuldbeitretenden für die Bilanzierung beim Primärschuldner
I. Sachverhalt
Die U AG ist Beklagte in einem Schadensersatzverfahren und geht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einer Verurteilung zu 10 Mio. € Schadensersatz aus. Es wird mit einem Urteil frühestens in zwei Jahren (ab Bilanzstichtag) gerechnet.
Das als Holding fungierende Mutterunternehmen M hat bezüglich der Schadensersatzverpflichtungen den Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme im Innenverhältnis erklärt (§§ 421 und 329 BGB). Bei überdurchschnittlicher Eigenkapitalausstattung ist die Bonität der M ausgezeichnet. Allerdings besteht das Vermögen hauptsächlich aus Beteiligungen und damit aus kurzfristig nur schwer liquidierbaren Vermögensgegenständen. Um freie Kreditlinien hat sich M zum Bilanzstichtag mangels aktuellen Bedarfs nicht bemüht.
II. Fragestellung
Wie ist die Schadensersatzverpflichtung bei U als Primärschuldner zu bilanzieren?