Änderung; Festsetzungsverjährung; Feststellungsbescheid; Feststellungsfrist; Folgebescheid
Rechtsfrage
Setzt der Erlass eines Feststellungsbescheids im Anwendungsbereich des § 181 Abs. 5 AO die abschließende Feststellung voraus, für welche Folgesteuern welcher Feststellungsbeteiligter der Feststellungsbescheid Bindungswirkung entfaltet und für welche Steuern welcher Feststellungsbeteiligter die Festsetzungsfrist noch offen ist?
Gesetze: AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a, AO § 181 Abs 5, AO § 174 Abs 3, AO § 174 Abs 4
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.11.2021):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
QAAAH-95401