Immobilien klug vererben
1. Aufl. 2021
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E. Immobilien mit Auslandsbezug
576Nicht nur inländische, d. h. in Deutschland belegene Immobilien, sondern auch ausländische Immobilien können Gegenstand einer unentgeltlichen Übertragung sein. Die Übertragung ausländischen Vermögens ist oftmals komplex, da mehrere Rechtsordnungen miteinander konkurrieren können, die sich sowohl auf die Frage des anwendbaren Zivilrechts als auch auf die Frage des Besteuerungsrechts beziehen.
Witwe W, deutsche Staatsangehörige, lebt schon seit mehr als zehn Jahren in Spanien in einer in ihrem Alleineigentum stehenden Finca. Ebenfalls vor Jahren, aber noch während ihrer Wohnsitznahme in Deutschland und vor Wegzug nach Spanien, hat sie ein Testament errichtet, in dem sie Tochter T zur Alleinerbin einsetzt, die Finca jedoch ihrer Enkelin E vermacht. T und E sind beide deutsche Staatsangehörige, T lebt jedoch seit drei Jahren in Österreich, während E über einen Wohnsitz in Deutschland verfügt. W verstirbt im Jahr 2020.
T möchte wissen, ob das Testament wirksam ist; E fragt sich, in welchem Land sie zur Zahlung einer Erbschaftsteuer herangezogen werden kann.
Nach Wegzug aus Deutschland und Begründung eines Wohnsitzes und gewöhnlichen ...