Immobilien klug vererben
1. Aufl. 2021
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B. Rechtliche Grundlagen
I. Erbschaft, Vermächtnis und Co. – grundlegende erbrechtliche Übertragungsformen
1. Erbschaft
a) Gesetzliche Erbfolge
3Verstirbt der Eigentümer einer Immobilie oder einer Immobiliengesellschaft, geht sein Vermögen per Gesetz auf den oder die Erben im Wege der Universalsukzession über. Der oder die Erben treten mit der Sekunde des Todes in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein, sie werden damit automatisch Eigentümer des Nachlassvermögens im Ganzen. Sind mehrere Erben vorhanden, bilden diese eine Erbengemeinschaft, die zivilrechtlich als Gesamthandsgemeinschaft qualifiziert wird. Das bedeutet, dass zum einen nur alle Miterben gemeinschaftlich über die Nachlassgegenstände verfügen können und zum anderen, dass dem einzelnen Erben kein anteiliger Anspruch am jeweiligen Nachlassgegenstand zusteht; vielmehr bezieht sich seine Erbquote auf den gesamthänderisch gebundenen Nachlass als solchen.
Erblasser E hinterlässt eine Immobilie im Wert von 1 Mio. €, ein Bankguthaben i. H. von 500.000 € und eine Kunstsammlung im Wert von 3 Mio. €. E wird von seinen drei Kindern jeweils zu gleichen Teilen beerbt.
Die Kinder bilden eine Erbengemeinschaft, auf die das ges...