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FG Münster Urteil v. - 13 K 3059/19 G,F

Gesetze: EStDV § 9a; AO § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3a d Satz 1; HGB § 249 Abs. 1 Satz 1; EStG § 7 Abs. 1

Abschreibung / Rückstellung

AfA-Berechtigung des Erwerbers von Windkraftanlagen und Rückstellung für Rückbauverpflichtung

Leitsatz

1) Für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an Windkraftanlagen reicht der bloße Besitz- und Nutzungsübergang nicht aus und dies auch dann nicht, wenn der Erwerber aus einem Probebetrieb der Anlage bereits Einnahmen in Form von Einspeiseerlösen erzielt.

2) Verbindlichkeiten aus einer Rückbauverpflichtung von Windkraftanlagen, die sich noch im Probebetrieb befinden und bei denen das wirtschaftliche Eigentum noch nicht auf den Erwerber übergegangen ist, sind nicht im laufenden Betrieb i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 3a d Satz 1 EStG angefallen, so dass die Bildung einer Rückstellung noch nicht zulässig ist.

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 113 Nr. 3
BBK-Kurznachricht Nr. 9/2022 S. 396
DStR-Aktuell 2022 S. 6 Nr. 11
DStZ 2021 S. 961 Nr. 23
NWB-Eilnachricht Nr. 4/2022 S. 226
StuB-Bilanzreport Nr. 2/2022 S. 74
TAAAH-93712

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FG Münster, Urteil v. 15.09.2021 - 13 K 3059/19 G,F

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