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Einkommensteuer; | neuer Bauherren-Erlaß (§§ 21, 7, 9 EStG)
Der BMF nimmt im Schr. v. - IV B 3 - S 2253a - 49/90 ausführlich zu der Frage der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Einkünften aus der Vermietung und Verpachtung aufgrund der Errichtung, Sanierung, Modernisierung oder des Erwerbs von Gebäuden und Eigentumswohnungen im Rahmen von Gesamtobjekten (§ 1 Abs.1 Nr.2 der VO zu § 180 Abs.2 AO), von vergleichbaren Modellen mit nur einem Kapitalanleger sowie von sog. geschlossenen Immobilienfonds Stellung. Der neue Bauherren-Erlaß ist in allen Fällen anzuwenden, in denen ein bestandskräftiger Steuerbescheid noch nicht vorliegt. Soweit die Anwendung dieser Regelungen zu einer Verschärfung der Besteuerung gegenüber der bisher geltenden Verwaltungspraxis führt, ist er nicht anzuwenden, wenn (a) vor dem der Stpfl. dem Bauherrenmodell oder d...