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Einkommensteuer; | Beurteilung von Versorgungsbezügen als Leibrente (§§ 19, 22 EStG)
Der zur Streitfrage nach Maßgabe folgender Leitsätze entschieden: (1) Vom Arbeitgeber zufließende Versorgungsbezüge sind insoweit Leibrenten i.S. des § 22 Nr.1 Satz 3 Buchst.a EStG, als sie Ertrag eines vom Arbeitnehmer hingegebenen, auf die Lebenszeit des/der Bezugsberechtigten verrenteten Kapitals sind. (2) Kauft sich ein Arbeitnehmer mit eigenem Vermögen (auch: versteuertem oder nichtsteuerbar bezogenem Arbeitslohn) in eine Pensionsregelung seines Arbeitgebers ein, sind die Versorgungsbezüge gegebenenfalls im Schätzungswege in ein nach § 19 Abs.1 Nr.2 EStG steuerbares Ruhegeld und in eine nur mit dem Ertragsanteil steuerbare Leibrente aufzuteilen. (3) Eine Einmalzahlung für eine sofort beginnende Leibrente ist keine ,,frühere Beitragsleistung'' i.S. des § 2 Abs.2 Nr.2 Satz 2 LStDV.