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BBK Nr. 21 vom

Verpflichtende Statusbeurteilung bei Abschluss einer DRV-Betriebsprüfung

Jörg Romanowski

Fast jeder Arbeitgeber wird sie schon erlebt haben – eine Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Dabei kommt es bei etwas mehr als einem Viertel der Unternehmen zu Beanstandungen und anschließend zu einem Beitragsbescheid. Beanstandungsgrund ist oft eine Fehleinschätzung in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht bei der Beurteilung der mitarbeitenden Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Häufig sind Arbeitgeber dann sehr erstaunt, dass ihre jahre- oder sogar jahrzehntelange Praxis falsch gewesen sein soll. Hier hat das angesetzt und für mehr Rechtssicherheit gesorgt.

I. Rechtsprechung des BSG

Zu dem bisherigen Verwaltungsverfahren der DRV bei Abschluss einer beanstandungslosen Prüfung hat sich das BSG im Rahmen eines Streitverfahrens zum Vertrauensschutz eines Arbeitgebers zweier GmbH-Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer in die sog. „Kopf- und Seele-Rechtsprechung“ geäußert. Das BSG hat einen auf der Rechtsprechung basierenden Vertrauensschutz verneint und infolgedessen die Beitragsnachforderung für die Jahre 2011 bis 2014 für rechtmäßig befunden. In dem Verfahren ging es u...

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